Kundeninformation Jobhunting
Hinweise für unsere Kunden, die uns mit einem Jobhunting / der Jobvermittlung beauftragt haben
Jobhunting auf Erfolgsbasis
Viele unserer Kunden wünschen, dass wir auf Erfolgsbasis für Sie nach einem neuen Job suchen. Dies machen wir auch gerne und kommen dabei auch immer wieder zum Erfolg.
Wie kann ich davon Gebrauch machen?
Ein Jobhunting können wir nur durchführen, wenn beim Beginn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.) Ein Online-Jobgesuch bei uns, auf das Ihnen jeder online antworten kann, ohne sich anmelden oder etwas dafür zu bezahlen zu müssen.
2.) An das Online-Jobgesuch muss der aktuelle Lebenslauf angehängt sein, was online geht. Dazu klickt man unter "Anlagen" auf "Durchsuchen", klickt auf seiner Festplatte die entsprechende Datei an und bestätigt dies dann durch Anklicken von "öffnen". Dies kann man auch noch nachträglich machen. Dazu loggt man sich ein, ruft sein Jobgesuch auf und hängt den Lebenslauf wie beschrieben dran.
3.) Wie gesetzlich vorgeschrieben, ist ein Vermittlungsvertrag erforderlich. Diesen finden Sie unter Vermittlungsvertrag. Bitte senden Sie uns diesen per Brief, Fax oder als Scan im Anhang einer eMail unterschrieben zu.
4.) Sofern Sie einen geltenden Vermittlungsgutschein haben, senden Sie uns diesen bitte per Post zu.
Welche Kosten entstehen mir durch die Vermittlung?
Unsere Vermittlungstätigkeit ist als solche stets kostenlos, wenn Sie durch diese keinen neuen Job erhalten. Nur dann, wenn wir weder von Ihrem neuen Arbeitgeber noch über einen Vermittlungsgutschein für unsere Arbeit bezahlt werden, fallen dann, wenn Sie den von uns vermittelten Job auch annehmen, für Sie Kosten an, denn wie Sie müssen ja auch wir von unserer Arbeit leben.
Was passiert beim Vermittlungsgutschein?
Wenn uns vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages neben dem Vermittlungsvertrag ein gültiger Vermittlungsgutschein vorliegt, rechnen wir direkt mit der Agentur oder dem entsprechendem Jobcenter ab. Ihnen selbst entstehen dann keinerlei Kosten. Der Vermittlungsgutschein muss uns immer im Original vorliegen. Kopien oder Scans per eMail reichen uns nicht. Andernfalls können wir leider nicht für Sie tätig werden. Wenn Sie den Vermittlungsgutschein anderweitig benötigen, brechen wir unsere Vermittlung ab und geben Ihnen diesen zurück.
Warum bezahlt das nicht jeder Arbeitgeber?
Sie können sich jederzeit kostenlos auf bei uns veröffentlichte Jobangebote von Unternehmen bewerben. Sofern diese von uns betreut werden, ist es angegeben, ob, wann und in welchem Umfang Ihnen Kosten anfallen und Sie müssen diese Jobs ja auch nicht annehmen.
Arbeitgeber, die kein Personal abbauen sondern einstellen, scheuen heute oft die Kosten der Personalbeschaffung. Gelegentlich erwarten sie sogar Zuschüsse, wenn sie neues Personal einstellen. Daher sind sie oft nichr bereit, die Kosten unserer Arbeit zu übernehmen.
Wenn wir für Arbeitgeber kostenpflichtig tätig sind, rechnen wir Vermittlungsutscheine, die wir einlösen können, auf deren Kosten an. Für Arbeitslose mit einem Vermittlungsgutschein ist das eine große Chance, da sich so für die Kosten des Arbeitgeber verringern, ggf. sogar auf Null, was sein Interesse, Sie einzustellen, erhöht.
Entstehen mir sonst noch irgendwelche Kosten?
Es fallen Ihnen KEINE weiteren (verdeckte) Kosten, an: Nicht bei der Auftragserteilung, nicht bei der Präsentation der Ergebnisse, nicht, wenn Sie den Job nicht annehmen. Weitere Kosten entstehen Ihnen nur dann, wenn Sie uns ausdrücklich mit weiteren kostenpflichtigen Dienstleistungen beauftragen oder keinen gelten Vermittlungsvertrag haben. Ihre Höhe ergibt sich aus dem Vermittlungsvertrag. In der Regel sind diese Kosten steuerlich absetzbar.
Und kein Kunde ist verpflichtet, von uns vor, bei oder nach der Aufgabe eines "Success-Jobhuntings" oder der Beauftragung mit einem "Jobhunting" weitere kostenpflichtigte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Auch kann er die Ergebnisse dieser Dienstleistungen selbst verwenden, um sich einen Job zu suchen, ohne dass er hierdurch zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Besteht eine Verpflichtung Jobs anzunehmen?
Niemand ist verpflichtet, einen Job, den wir ihm vorschlagen, anzunehmen. Und ebenso ist niemand verpflichtet, einen Job, den wir ihm vermittelt haben, zu behalten. Egal, welches die Gründe sind.
Kann ich mehrere Vermittler beauftragen?
Sie können beliebig viele Jobvermittler beauftragen. Aber es ist nicht sinnvoll. Denn ein guter Jobvermittler merkt dies schnell nd wird dann wenig Interesse haben. Denn das senkt seine Chancen erheblich, für die Arbeit, die er für Sie leistet, auch Geld zu bekommen. Und wer arbeitet schon gerne umsonst? Zugleich kann es passieren, dass Sie als Bewerber im Markt „verbrennen“, da ein und dasselbe Unternehmen ggf. über mehrere Vermittler Kenntnis von Ihrer Bewerbung erhält.
Wie sehr motiviert die Erfolgsprovision Sie als Jobvermittler?
Dazu ein Beispiel. Das Gesetz schreibt vor, dass man auf Basis eines Vermittlungsgutscheines maximal 2.000,00 Euro erlösen darf. Da nicht jeder Vermittelte den Job auch sechs Wochen und 6 Monate behält, ergibt sich daraus je Vermittlung durchschnittlich ein Erlös von ca. 1.000,00 Euro. Gelingt es einem nun, jeden Fünften erfolgreich zu vermitteln, kann man für jeden, den man betreut, 200,00 Euro aufwenden. Wenn man nun Kosten von 50,00 Euro je Arbeitsstunde zugrunde legt, kann man je Betreuten 4 Stunden aufwenden. Dabei sei noch erwähnt, dass der hierbei tätige Mitarbeiter nach Abzug von Arbeitsplatzkosten und Lohnnebenkosten netto nur einen Bruchteil erhält. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, muss man das Projekt abbrechen, um keinen Verlust zu machen. Das, was man in vier Stunden machen kann, ist natürlich begrenzt. Und gerade in schwierigen Fällen kommt man dann leider oft nicht zum Erfolg.
Wie groß sind die Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung?
Manchmal bringt der Bewerber gute Voraussetzungen mit ein. Es gibt jede Menge Jobs, die passen, der Aufwand, den man treiben kann, ist hinreichend. Dann klappt das auch.
Doch machmal bringt ein Bewerber schwierige Voraussetzungen mit und es gibt kaum passende Jobs. Oder aber, der Aufwand, den man treiben müsste, um zum Erfolg kommen zu können, ist sehr hoch. Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Vermittlung klappt, gering.
Die Antwort auf diese Frage hängt dementsprechend vom Einzelfall ab.
Wie schnell geht das Ganze?
Da auch wir von unserer Arbeit leben müssen, bearbeiten wir unsere Aufträge mit Prioritäten. Die höchste Priorität haben bei uns fest bezahlte Aufträge, bei denen wir für eine konkrete Dienstleistung eine konkrete Bezahlung erhalten, wie z. B. beim Jobcoaching. Die zweithöchste Priorität haben bei uns Aufträge, bei denen eine Festbezahlung mit einer Erfolgsprovision kombiniert ist (z. B. Fullservice). Aufträge auf Provisionsbasis haben bei uns die mittlere Priorität. Und Aufträge, die wir kostenlos ausführen, haben bei uns die geringste Priorität.
Bei Aufträgen mit verringerter oder geringer Priorität erfolgt die Bearbeitung langsamer und es kann sich, gerade in Zeiten hoher Nachfrage, ein Bearbeitungsstau ergeben.
Eine einfache Suche dauert ab ihrem Beginn ungefähr eine Woche. Eine komplexere Suche kann hingegen mehrere Wochen dauern, da die Entscheider nicht immer zu erreichen sind.
Wie viel machen Sie für mich?
Da es nicht möglich ist, jeden erfolgreich zu vermitteln, wir keinerlei Zuschüsse erhalten und wir von unserer Arbeit leben müssen, sind wir leider gezwungen, den Umfang unserer Arbeit auf Erfolgsbasis zu begrenzen. Und da wir nur bei Erfolg eine Vergütung erhalten, verpflichten wir uns nicht zu einem konkreten Umfang oder zu einem konkreten Ergebnis.
Allerdings haben wir Techniken und Werkzeuge entwickelt, die es uns ermöglichen, je Zeiteinheit eine Menge zu erreichen. In jedem Fall von Jobhunting auf Erfolgsbasis wenden wir in der Regel zunächst zwei Zeitstunden auf.
Zeigt es sich anhand des Ergebnisses, dass es gute Chancen für einen Erfolg gibt, arbeiten wir weiter. In der Regel durchschnittlich weitere zwei Stunden. Danach müssen wir die Suche leider aus wirtschaftlichen Gründen beenden, wenn sich kein Erfolg abzeichnet.
Bei Kunden, die sonstige Dienstleistungen von uns in Anspruch genommen haben, sind die Chancen der Vermittlung durch uns höher. Dementsprechend betreuen wir Sie auch intensiver, investieren wir mehr Zeit. So stehen wir in telefonischem Kontakt zu ihnen und suchen auch intensiv nacht unbekannten Jobs für Sie.
Sofern wir bei unserer Tätigkeit für Sie zu Ergebnissen kommen, werden wir Sie sofort informieren. Sollten Sie also nicht binnen eines Monat nach der Auftragserteilung für ein Jobhunting von uns eine positive Nachricht erhalten, ist es uns leider nicht gelungen, Sie zu vermitteln.
Das veröffentliche Jobgesuch bleibt aber weiter bestehen. Jedes Mal, wenn Sie sich bei uns einloggen, rückt es in der Trefferliste nach oben, weswegen wir Ihnen das empfehehlen. Es kann seinerseits zu einem Ergebnis führen. Und unser Jobmatcher vergleicht Ihr Jobgesuch ständig mit den bei uns veröffentlichten Jobangeboten. Auch werden wir Sie erneut ansprechen, wenn wir Suchaufträge von Unternehmen bekommen, zu denen Ihr Jobgesuch passt.
Wie und wo wird gesucht?
Stets veröffentlichen wir Ihr Jobgesuch bei uns und machen die Suchmaschinen darauf aufmerksam. Im Standard informieren wir unser Netzwerk und unsere Partner über Ihre Jobsuche, durchsuchen wir unsere eigene Jobbörse, verschiedene andere Jobbörsen, Jobroboter und Suchmaschinen nach geeigneten Stellen. Wenn wir eine gute Chance sehen, zum Erfolg zu kommen und beim Jobhunting stets, suchen wir dann an weiteren Stellen im Internet, in Datenbanken, mit Hilfe unserer Partner und Kontakte.
Kann ich noch mehr Service bekommen?
Sie können ein "Success-Jobvgesuch" aufgeben und von unserem "Jobhunting" Gebrauch machen, ohne weitere Dienstleistungen von uns in Anspruch zu nehmen. Und wenn Sie mit Hilfe dieser zusätzlichen Dienstleistungen selbst einen Job finden und annehmen, wird auch keine Erfolgsprovision durch uns fällig. Gern unterstützen wir Sie aber auch mit unserem Jobcoaching >> , der Ihre Chancen, rasch einen neuen Job zu finden, der Sie ernährt und zu Ihnen passt, zu erhöhen.